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Beitragsordnung

 Stand: 4.10.2024

Die Beitragsordnung regelt die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen und Gebühren gemäß der Satzung der Sportgruppe am Karlsruher Institut für Technologie e.V. (genannt SG KIT). Die Mitgliedschaft beginnt zum 1. des Monats, in dem die Beitrittserklärung beim Sportbüro oder beim Vorstand der jeweiligen Abteilung eingegangen ist. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird gemäß § 6 der Satzung in der Abteilungsversammlung der einzelnen Abteilungen festgelegt.


Nachfolgend die Mitgliedsform und die Beitragshöhe pro Kalenderjahr der einzelnen Abteilungen:

Aikido
  • Familienbeitrag aktiv 240 €; passiv 30 €
  • Erwachsene aktiv 160 €; passiv 30 €
  • Jugendliche bis 18 Jahre 64 €
  • Auszubildende, Studenten 64 €
  • Rentner/Pensionäre 64 €
Badminton
  • Erwachsene 30  €
Basketball
  • Erwachsene 60 €
Fitness
  • Erwachsene 40 €
  • Ermäßigte 20 €
  • Erwachsene - Zusatzbeitrag für Core-Training/PowerFit/Zumba® 120 €
  • Ermäßigte - Zusatzbeitrag für Core-Training/PowerFit/Zumba® 60 €
  • Als Ermäßigte gelten Schüler, Azubis, Studierende etc. Siehe auch Hinweise Punkt 5.
Fußball
  • Erwachsene 48 €
Prävention
  • Erwachsene 35 €
Ski
  • Familienbeitrag 40 €
  • Erwachsene 20 €
Tauchen
  • Ehepaare/eingetragene Lebenspartnerschaften 180 €
  • Erwachsene 120 €
  • Schüler, Studenten 60 €
Tennis
Tischtennis
  • Erwachsene 60 €
Vollyball
  • Erwachsene 48 €
  • Studierende 24 €

 

Hinweise zur Beitragserhebung

  1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Für alle Mitgliedsformen und Altersangaben gilt als Stichtag der 1. Januar des laufenden Kalenderjahres.
  2. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
  3. Als Familienbeitrag gelten Ehepaare/eingetragene Lebenspartnerschaften und deren Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in einem gemeinsamen Haushalt leben.
  4. Als Ehepaare/eingetragene Lebenspartnerschaften gelten Personen, die verheiratet oder in eheähnlichen Verhältnissen in einem gemeinsamen Haushalt leben.
  5. Als Auszubildende, Schüler, Studierende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende gelten Mitglieder ohne oder mit geringfügigem eigenen Einkommen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der entsprechende Nachweis ist unaufgefordert zum Jahresanfang vorzulegen.
  6. Für zusätzliche Sportangebote können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
  7. Mit Ausnahme der Abteilung Tauchen wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
    *Bei der Abteilung Tauchen wird die einmalige Aufnahmegebühr bei der Tauchausbildung durch die SG KIT mit dem Mitgliedsbeitrag verrechnet.
  8. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung (Versicherungssteuer) des Badischer Sportbund Nord e.V. (BSB).
    Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Die Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.
  9. Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach den Regeln des Bundesdatengesetzes verarbeitet.
  10. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend dem Sportbüro mitzuteilen.
    Der Vereinsaustritt ist in § 8 der Satzung geregelt.

 

Hinweise zu Zahlungs- und Mahnwesen

  1. Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden ohne Rechnungserteilung im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für wiederkehrende Zahlungen eingezogen. Der Mitgliedsbeitrag wird unter Angabe der Gläubiger-ID DE53ZZZ00000135688 und der Mandatsreferenz jährlich eingezogen. Der Mitgliedsbeitrag wird im Voraus zu Beginn des Jahres fällig.
    Die Zahlungstermine sind bei jährlicher Zahlung der 01.03., bei halbjährlicher Zahlung der 01.01. und 01.07. sowie bei vierteljährlicher Zahlung der 01.01., 01.04., 01.07., 01.10. Fällt der 1. des Monats nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.
  2. Das Mitglied hat sich bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Dem Verein durch nicht fristgerechter Begleichung von Mitgliedsbeiträgen, nicht ausreichender Deckung des Kontos oder fehlerhafter Kontoangaben u. ä. entstehende Aufwendungen, sind vom Mitglied zu tragen.
  3. Befindet sich ein Mitglied mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen und Gebühren im Verzug, so wird es angemahnt. Die Mahngebühr je versendeter Mahnung beträgt 5 €.
  4. Der Mitgliedsbeitrag zuzüglich der Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschriften sowie die Mahngebühren werden zum 1. des Folgemonats per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren erneut eingezogen.